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High Priority Newsletter

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wie wir Sie bereits in unseren High-Priority-Newslettern vom 7. und 22. Juli informiert haben, sind bei der konkreten Umsetzung der politisch beschlossenen AL-Höchstgrenze im TARDOC weiterhin verschiedene Fragen offen.

Um fachspezifische Besonderheiten und mögliche problematische Praxiskonstellationen systematisch zu erfassen, führt die FMH eine Umfrage bei den Mitgliedern der Fachgesellschaften durch. Die Rückmeldungen werden anonymisiert und für die einzelnen Fachgebiete separat ausgewertet – im Bereich Psychiatrie in Zusammenarbeit mit der FMPP.

Ihre Teilnahme ist wichtig: Mit dem Ausfüllen der elektronischen Umfrage können Sie Ihre konkrete Praxissituation abbilden und dazu beitragen, allfällige psychiatriespezifische Problemstellungen mit Daten zu belegen. Auf dieser Grundlage kann die FMPP spezifische Anliegen unserer Fachgebiete gegenüber der FMH einbringen und an gezielten Lösungen mitarbeiten, die in die weiteren tarifpartnerschaftlichen Verhandlungen einfliessen

Die FMH empfiehlt, die Umfrage erst auszufüllen, wenn Ihnen die erforderlichen AL-spezifischen Informationen in Form des Praxisspiegels von Ihrem Praxissoftware-Anbieter oder Ihrem Trust Center zur Verfügung stehen. Da verschiedene Praxissoftware-Anbieter und Trust Center diese Auswertungen erst ab Mitte September 2026 bereitstellen können, wurde die Frist für die Teilnahme auf den 30. September 2026 verlängert.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur AL-Höchstgrenze sowie den aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie auf der Website der FMH.

Wichtig für Praxen mit mehreren Ärztinnen und Ärzten
Die AL-Höchstgrenze wird pro ausführende Ärztin bzw. pro ausführenden Arzt anhand der persönlichen GLN berechnet – nicht anhand der GLN einer Gruppenpraxis und nicht pro ZSR-Nummer. Auf der Rechnung muss deshalb jede ärztliche Leistung unter «Ausführender Arzt» eindeutig der persönlichen GLN derjenigen Ärztin bzw. desjenigen Arztes zugeordnet sein, welche bzw. welcher die Leistung tatsächlich erbracht hat. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Werden beispielsweise in einer Lehrpraxis, Gruppenpraxis oder einem Ambulatorium Leistungen mehrerer Ärztinnen und Ärzte – einschliesslich Assistenzärztinnen und Assistenzärzten – über dieselbe GLN abgerechnet, werden diese Leistungen bei der Berechnung der AL-Höchstgrenze dieser GLN zugerechnet. Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Höchstgrenze werde deutlich schneller erreicht. Die Zuordnung der persönlichen GLN zur ausführenden Ärztin bzw. zum ausführenden Arzt und der ZSR-Nummer zur verantwortlichen bzw. abrechnenden Leistungserbringerin oder zum verantwortlichen bzw. abrechnenden Leistungserbringer galt grundsätzlich bereits unter TARMED.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Teilnahme an der Umfrage und für Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüsse


Fulvia Rota
Co-Präsidentin FMPP
Präsidentin SGPP
Rosilla Bachmann
Präsidentin STK
FMPP
c/o Medworld AG | Sennweidstrasse 46 | CH-6312 Steinhausen
Telefon: +41 41 748 23 81
fmpp@psychiatrie.ch
www.fmpp.ch
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